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Pfand-Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund ums Pfand, kurz und einfach erklärt, ganz ohne Fachchinesisch.
Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund ums Pfandsystem einfach und ohne Fachchinesisch, von A wie Abfüller bis Z wie Zerkleinerung.
- Abfüller
- Der Getränkehersteller, der ein Getränk in eine bepfandete Verpackung füllt und in den Markt bringt. Beim Einweg bleibt das nicht eingelöste Pfand bei ihm, nicht beim Handel.
- Banderole
- Das umlaufende Etikett einer PET-Einwegflasche, auf dem unter anderem das Pfandzeichen sitzt. Ist die Banderole beschädigt oder zerkratzt, verweigert der Automat oft die Annahme.
- Clearing
- Die zentrale Verrechnung der Pfandströme zwischen Herstellern, Handel und Logistik. Clearingstellen gleichen ab, wer wem wie viel Pfand schuldet, und erkennen auffällige Muster, die auf Betrug hindeuten.
- Dosenpfand
- Umgangssprachlich für das Einwegpfand, weil die Getränkedose das bekannteste Beispiel ist. Seit 2022 sind alle Getränkedosen pfandpflichtig, unabhängig vom Inhalt.
- DPG
- Die Deutsche Pfandsystem GmbH. Sie organisiert das Einwegpfand, legt die Kennzeichnung und die Regeln fest und ist die zentrale Stelle hinter dem System. Sie betreibt aber selbst keine Automaten.
- DPG-Zeichen
- Das offizielle Pfandlogo auf Einwegverpackungen. Pflicht für alle bepfandeten Einweggetränke und gleichzeitig Sicherheitsmerkmal, weil es mit spezieller Farbe gedruckt wird.
- Dunkelziffer
- Die Zahl der Fälle, die nie entdeckt oder gemeldet werden. Beim Pfandbetrug ist sie unbekannt, weil es keine vollständige Statistik gibt und vieles intern reguliert wird.
- Einwegpfand
- Pfand auf Verpackungen, die nach der Rückgabe zerkleinert und recycelt werden. In Deutschland einheitlich 25 Cent. Eingeführt 2003, seither mehrfach ausgeweitet.
- EAN-Code
- Die Europäische Artikelnummer, also der Strichcode auf der Verpackung. Für das Pfand wird eine exklusiv für den deutschen Markt vergebene Nummer genutzt, die der Automat prüft.
- Grundfreibetrag
- Der jährliche Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird. 2025 rund 12.000 Euro. Relevant für die Frage, ob Einkünfte aus dem Pfandsammeln besteuert werden.
- Inverkehrbringer
- Wer ein bepfandetes Getränk erstmals auf den deutschen Markt bringt, also Hersteller oder Importeur. Er meldet die Verpackung an und ist für die korrekte Kennzeichnung verantwortlich.
- Infrarotfarbe
- Die Drucktechnik hinter dem Sicherheitsmerkmal des Pfandzeichens. Ein für das Auge unsichtbares Merkmal, das der Automat zweifelsfrei prüfen kann. Löste 2005 die zunächst geplante UV-Lösung ab, die sich zu leicht überlisten ließ.
- Leergut
- Sammelbegriff für zurückzugebende Flaschen, Dosen und Kästen. Im Branchenjargon auch Pfandobjekte genannt. Pro Monat sind in Deutschland rund 1,5 Milliarden solcher Objekte im Umlauf.
- Mehrwegpfand
- Pfand auf Flaschen und Kästen, die gereinigt und neu befüllt werden. Meist 8 bis 25 Cent pro Flasche, rund 1,50 Euro pro Kasten.
- Mehrwegquote
- Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen verkauft werden. Gesetzlich angepeilt sind 70 Prozent, real liegt die Quote nur bei rund 43 Prozent.
- Pfandautomat
- Auch Rückgabe- oder Leergutautomat. Prüft die Verpackung anhand von Code, Form, Gewicht und je nach Gerät auch der Sicherheitsfarbe und zahlt das Pfand aus.
- Pfandbetrug
- Das vorsätzliche Erschleichen von Pfand, etwa durch Mehrfachscans oder gefälschte Zeichen. Strafbar als Betrug nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch.
- Pfandring
- Eine Halterung an öffentlichen Mülleimern, an die man leere Flaschen und Dosen stellen kann. Sie hilft Sammlern und hält Wertstoffe im Kreislauf.
- Pfandschlupf
- Das Pfand, das eingezahlt, aber nie zurückgeholt wird. Verbleibt im System und wird auf Schätzungen von über 3,5 Milliarden Euro seit 2003 beziffert.
- Poolbetreiber
- Ein Unternehmen, das einen gemeinsamen Bestand an Mehrwegflaschen oder Kästen verwaltet, den mehrere Abfüller nutzen. Typisch etwa bei genormten Bierflaschen.
- Rücklaufquote
- Der Anteil der Verpackungen, der tatsächlich zurückgegeben wird. Beim Einweg laut Umweltbundesamt rund 96 Prozent. Je höher die Quote, desto kleiner der Pfandschlupf.
- Sicherheitsfarbe
- Spezielle Druckfarbe auf dem Pfandzeichen, die der Automat erkennt. Verhindert, dass pfandfreie Auslandsware oder Fälschungen Pfand auslösen.
- Verpackungsgesetz
- Das Gesetz, das die Pfandpflicht regelt, kurz VerpackG. Es wurde mehrfach novelliert und hat die Pfandpflicht schrittweise auf immer mehr Verpackungen ausgeweitet.
- Zerkleinerung
- Das sofortige Zerdrücken oder Schreddern von Einwegverpackungen direkt nach der Annahme im Automaten. Verhindert, dass dieselbe Verpackung ein zweites Mal abgerechnet wird.